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Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten zu Fragen Rund ums Thema Parken. Egal ob Eigentümer einer Parkfläche oder Autofahrer - wir helfen Ihnen gerne weiter.

Allgemein

Wer ist Parkdepot?

Wir sind ein Unternehmen aus München und Spezialist für digitales Parkraummanagement. Wir optimieren mit unserer Technologie gewerbliche Parkflächen. Wir analysieren die Parkplatzauslastung und detektieren u.A. tatsächliche Falschparker.

Wie sind die Eigentumsverhältnisse auf der Parkfläche?

Mit der Einfahrt auf den von uns betreuten Parkplatz kommt zwischen dem Fahrer des KFZ und der ParkDepot GmbH ein Parkraumnutzungsvertrag zustande. Wir sind eine externe Firma und unsere Zulassung ist durch die Erlaubnis des Parkplatzbetreibers und die Ausschilderung vor Ort gegeben.

Ich habe die Vertragsstrafe bereits bezahlt, wieso habe ich eine Zahlungserinnerung/Mahnung erhalten?

Zur Überprüfung des Zahlungseingangs senden Sie uns bitte Ihr Anliegen mit Angabe des Aktenzeichens über unsere Ticket Plattform. Unsere Buchhaltung wird Ihr Anliegen umgehend prüfen und sich mit Ihnen in Verbindung setzen. Falls Sie nicht den geforderten Gesamtbetrag überwiesen haben, erhalten Sie ebenfalls eine Mahnung und dann bitten wir um Überweisung des Restbetrags.

Was unterscheidet eine Vertragsstrafe von einem Strafzettel im öffentlichen Raum?

Die Polizei darf im öffentlichen Bereich Daten von Parkverstößen abfragen, jedoch nicht auf privatem Gelände. Dafür sind wir von unserem Auftraggeber beauftragt worden und somit berechtigt, die Daten von Nutzer der Parkfläche im Falle eines Parkverstoßes auf privatem Gelände beim Kraftfahrtbundesamt abzufragen. Eine gesetzliche Regelung, die die Höhe einer angemessenen Vertragsstrafe bei Überschreitung der im privaten Rechtsverkehr zu gebilligten Höchstparkdauer zum Gegenstand hätte, existiert nicht. Die Höhe der Vertragsstrafe können Sie in den AGBs vor Ort entnehmen.

Ich bin zwar der Halter des Fahrzeugs, bin aber an diesem Tag nicht gefahren. Was kann ich tun?

Sie als Halter des Kfz trifft die sekundäre Darlegungslast, wer an Ihrer Stelle am fraglichen Tag konkret als Nutzer in Betracht kam. Wenn Sie uns andere Fahrerdaten mitteilen möchten, tun Sie dies bitte über unsere Ticket Plattform. Dort können Sie eintragen, welcher Fahrer (Name und Adresse) an diesem Tag den Parkverstoß zu verantworten hat. In diesem Zusammenhang weisen wir Sie auf die Beachtung Ihrer prozessualen Wahrheitspflicht hin. Wir leiten den Parkverstoß an den Fahrer weiter.

Ich habe mein Auto verkauft und bin nicht mehr Halter des Fahrzeugs, was kann ich tun?

Sie haben Ihr Fahrzeug verkauft? Bitte loggen Sie sich auf unserer Ticket Plattform ein, und füllen Sie anschließend unser Kontaktformular aus. Teilen Sie uns den Vor- und Zunahmen, die Straße samt Hausnummer und die Postleitzahl inklusive Ort des neuen Halters mit. Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung und leiten nach Prüfung der Sachlage den Parkverstoß an den neuen Halter weiter. Grundsätzlich jedoch tragen Sie das Risiko, wenn der Käufer mit dem noch auf Sie gemeldeten Kfz Parkverstöße begeht.

Können Sie mir eine Fristverlängerung einräumen?

Gerne kommen wir Ihnen entgegen und verlängern die Zahlungsfrist, bitte senden Sie hierfür eine Nachricht über unsere Ticket Plattform mit Ihrem Aktenzeichen.

Ich habe eine Panne auf dem Parkplatz und werde vermutlich die Höchstparkdauer überschreiten. Was kann ich tun?

Bitte senden Sie uns zur weiteren Prüfung Ihres Anliegens eine Nachricht über unsere Ticket Plattform mit dem Aktenzeichen im Betreff sowie einem schriftlichen Nachweis über Ihre Panne, aus dem Ort, Datum und die genaue Uhrzeit hervorgeht.

Haben Sie Beweise, dass ich an diesem Tag auf dem Parkplatz war?

Gerne senden wir Ihnen einen Nachweis zu, senden Sie uns hierfür einfach eine Nachricht mit dem Aktenzeichen über unsere Ticket Plattform

Ich hatte meine Parkscheibe ausgelegt und dennoch eine Vertragsstrafe erhalten. Warum hatte ich keinen Strafzettel an meiner Scheibe?

Unser Parkraummanagement basiert auf einer digitalen Aufzeichnung des amtlichen Kennzeichens bei der Ein- sowie Ausfahrt, somit ist weder die Auslage einer Parkscheibe noch der Einsatz von Kontrolleuren erforderlich.

Wieso erhalte ich eine Parkstrafe, obwohl ich schwerbehindert bin?

Unser System kann leider keine in der Windschutzscheibe hinterlegten Dokumente erfassen. Es ist uns jedoch ein besonderes Anliegen, dass auch Kunden mit einer Schwerbehinderung und ihre Angehörigen ohne Zeitdruck zum Beispiel ihre Einkäufe erledigen können. Daher gewähren wir bei Überschreitung der Höchstparkdauer einen zusätzlichen Kulanzzeitraum. Wie hoch dieser ausfällt und die Möglichkeit, Ihren Fall auf Kulanz zu prüfen, können Sie über unsere Ticket Plattform prüfen.

Wie funktioniert das System?

Die Parkplätze unserer Auftraggeber sind mit einem Kennzeichenscannern ausgestattet, welche sowohl beim Einfahren als auch beim Verlassen der Parkfläche das amtliche Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges fotografisch erfassen. Dadurch wird automatisch die exakte Parkdauer des Fahrzeugs ermittelt, somit ist weder die Auslage einer Parkscheibe noch der Einsatz von Kontrolleuren erforderlich.

Wo positionieren Sie die Kennzeichenscanner?

In der Nähe von der Einfahrt, die Gegebenheiten variieren von Standort zu Standort. Unsere Kennzeichen-Scanner haben eine Reichweite von bis zu 100 m und können eine Breite von ca. 12 m erfassen. Ob Fassade, Dach, Laternenmast - wir können alles.

Wie sind die Standorte gekennzeichnet?

Es gibt Schilder mit den AGBs und Hinweisschilder die darauf aufmerksam machen, dass es sich um einen Kundenparkplatz mit entsprechender Parkhöchstdauer handelt. Die Schilder sind großformatig und gut erkennbar an den Einfahrten und auf der Parkfläche verteilt. PKW Halter stimmen den AGBs durch Befahren des Parkplatzes zu.

In wie weit ist die Speicherung eines Kennzeichens über einen längeren Zeitraum datenschutzrechtlich konform?

Unser System orientiert sich an den Grundsätzen der DS-GVO und den national geltenden Bestimmungen des Datenschutzrechts. Es wird regelmäßig von der DEKRA hinsichtlich Umsetzung und Erfüllung datenschutzrechtlicher Anforderungen geprüft und zertifiziert. Personenbezogene Daten können bis zur Erfüllung ihres Erhebungszwecks gespeichert werden, weshalb die Kennzeichen regelkonformer Parkvorgänge umgehend nach Auswertung (max. binnen 48 Stunden) automatisch gelöscht werden. Liegt indes ein Verstoß gegen die Vertrags- und Einstellbedingungen vor, werden die Daten bis zur Beilegung des Sachverhalts von uns gespeichert.

Verstößt Ihre Videoüberwachung nicht gegen den Datenschutz?

Bei der von uns eingesetzten Technologie handelt es sich nicht um eine Videoüberwachung, sondern lediglich um eine videotechnologiebasierte Kennzeichenerkennung. Es werden ausschließlich Standbilder der ein- beziehungsweise ausfahrenden KFZ-Kennzeichen abgebildet und nach geltendem Datenschutzrecht erhoben, verarbeitet und gespeichert.

Wieso sind auf Ihren Beweisbildern teilweise Personen oder andere Fahrzeuge zu erkennen?

Es lässt sich nicht vermeiden, dass sich auf der Privatfläche befindliche Personen in den Bereich der Kennzeichenscannung begeben. Unsere Scanner stellen mit Hilfe des voreingestellten Blurry-Filters sicher, dass jegliche Abbildung einer Person von Vornherein nicht zu erkennen ist. Im Rahmen des Einsatzes der Kennzeichen-Scanner auf Privatgelände ist es für die datenschutzrechtlichen Anforderungen ausreichend, dass nicht erforderliche Fahrzeugteile automatisch unkenntlich sind. Diesem Umstand kommen wir vollumfänglich nach.

Haben Sie Beweismaterial zum Unfall/ Diebstahl auf dem überwachten Parkplatz?

Leider nicht, da es sich bei unserem Kamerasystem nicht um eine Videoüberwachung im herkömmlichen Sinne handelt, sondern lediglich ein Standbild des Kennzeichens inkl. Front- bzw. Heckpartie des Fahrzeugs (inkl. Zeitstempel) gemacht wird, welches bei Einhaltung der Höchstparkdauer unmittelbar gelöscht wird. Abseits der Ein- und Ausfahrt der KFZ erfasst unser System keine Vorkommnisse auf dem jeweiligen Parkplatz. Mit Informationen zu etwaigen Unfällen o.Ä. können wir Ihnen daher leider nicht behilflich sein.

An wen muss ich mich wenden, wenn ich Mitarbeiter oder Dienstleister bin?

Bitte wenden Sie sich an unseren Auftraggeber (z.B. der Supermarkt, bei dem Sie gearbeitet haben), sodass dieser sich direkt um Ihren Fall kümmern kann. Um den aktuellen Stand ihres Falles zu prüfen, loggen Sie sich bitte auf unserer Ticket Plattform ein. Ist der Status “storniert”, dann können Sie den Fall als erledigt betrachten. Sollte Ihr Fall noch “offen” sein, dann wenden Sie sich bitte erneut an unseren Auftraggeber.

Was muss ich tun, wenn ich bei meinem Ladevorgang die Höchstparkdauer überschritten habe?

Leider haben Sie die ausgeschilderten Regelungen vor Ort (Einsendung eines Ladebelegs innerhalb von 24 Stunden bzw. Einhaltung der Höchstparkdauer) nicht beachtet und somit eine Vertragsstrafe erhalten. Um Ihr Anliegen auf eine mögliche Kulanz prüfen zu lassen, senden Sie uns einen Nachweis über unsere Ticket Plattform.